Gesetzliches Rückgaberecht beim Onlinekauf

Hat ein Verbraucher die Bestellung eines Artikels per Telefon, Telefax, Brief oder über das Internet getätigt, steht ihm generell ein Widerrufsrecht zu (§ 312b und § 355 BGB). Schließlich hatte man beim Abschluss eines solchen Fernabsatzvertrags nicht die Möglichkeit, die Ware vorher genau anzusehen und ggf. sogar anzuprobieren.

Verbraucher müssen für den Widerruf eine Frist von 14 Tagen einhalten. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag nach dem vollständigen Erhalt der Ware. Einen Grund für seinen Widerruf des Vertrags muss der Käufer nicht angeben.

Der Händler ist allerdings verpflichtet, den Käufer vorab in Textform über sein Widerrufsrecht in Kenntnis zu setzen. Man spricht von der Widerrufsbelehrung. Macht der Händler dies nicht, fängt die Widerrufsfrist erst dann zu laufen an, wenn der Verbraucher die entsprechende Information über sein Widerrufsrecht erhält. Sollte der Händler dieser Pflicht überhaupt nicht nachkommen, erlischt das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr und 14 Tage nach dem Erhalt der Ware.

Damit ein Widerruf wirksam ist, muss ein Käufer neben der Einhaltung der Widerrufsfrist auch darauf achten, dass er dem Verkäufer gegenüber seinen Widerruf in Textform erklärt. Ähnlich wie beim freiwilligen Umtausch im Laden existieren auch beim Widerrufsrecht des Verbrauchers Produkte, die man nicht zurückgeben kann. Laut § 312g Absatz 2 BGB sind u. a. folgende Waren vom Widerrufsrecht ausgenommen:

  • verderbliche Artikel, wie Obst oder Milchprodukte
  • Produkte, bei denen hygienische Gesichtspunkte einen Wiederverkauf unmöglich machen, wie Zahnbürsten
  • Waren und erbrachte Dienstleistungen, die Preisschwankungen unterworfen sind, wie Anlagegold

Wer die für den Rückversand entstehenden Kosten bei einem Widerruf übernehmen muss, wird im Regelfall in der Widerrufsbelehrung festgelegt. Fehlt diese, muss der Verkäufer dem Käufer die Kosten für die Rücksendung erstatten. Einige Onlinehändler tragen diese Kosten aus Werbezwecken freiwillig.